Urheberrecht – Freund oder Feind?

Urheberrecht, Lizenzen, … Festplattenabgabe? Vermehrt spuken diese Begriffe durch Medien und Nachrichten, sehr zum Entsetzen der meisten Endnutzer. Aber was hat es damit eigentlich auf sich, und wieso wird immer wieder auf diesem Thema herumgepocht?

Urheberrecht

Urheber ist der Schöpfer eines Werkes, der durch menschliche Tätigkeit etwas Neues erschafft. Urheberrecht dient dazu, diesen Schöpfer zu schützen und ihm Einkünfte aus seiner erbrachten Arbeit zu sichern – und es ist nicht übertragbar. Übertragen werden daher immer nur die Nutzungs- und Verwertungsrechte, ob an Verlage, Rundfunk … oder eben den Kunden. Das führt zu einiger Verwirrung, denn als Käufer hat man wiederum eigene Rechte, wie das der Privatkopie und natürlich das Eigentumsrecht an sich.

Meins und doch nicht meins

Eine Freundin ließ letztens den empörten Ausruf hören: “So eine Frechheit, meine Ebooks gehören mir ja offensichtlich gar nicht, das sind ja nur Lizenzen!” Das ist korrekt, und gut so. Als Schreiberling, der das Urheberrecht von seiner guten Seite sieht, kann ich für diesen Umstand nur dankbar sein. Warum? Bin ich ein Egoist? Nein.

Verlage erhalten über den Vertrag die Veröffentlichungsrechte für ein Werk, und das meist zu sehr eingeschränkten Bedingungen (Auflage, Art der Veröffentlichung, Nachdruck- und Übersetzungsbedingungen etc.) Entsprechend verfügen sie wiederum über eine Mischung an Rechten (diejenigen, die sie vom Autor erhalten und diejenigen, die sie durch ihre eigene Leistung erhalten), die sie an Händler weitergeben können, damit diese die Bücher überhaupt verkaufen und bewerben dürfen.

Im Print-Bereich sind die weiteren Regeln klar und deutlich aufgezeichnet. Die Wege der Vervielfältigung sind von Natur aus beschränkt und gesetzlich auch sehr klar eingegrenzt – eine der Hauptbedingungen ist hier, dass der Zweck der Vervielfältigung nicht darin besteht, das geschützte Werk selbst zu veröffentlichen oder das gesamte Buch (oder andere Werk) zu kopieren.

Für Kopien, die für Schulen, in Bibliotheken etc. vorgenommen werden, gibt es in Deutschland eine eigene Abgabe auf Kopierer, Drucker usw., die in Österreich jedoch nicht existiert. Hier gibt es solche pauschalen Steuern nur für Tonträger (“Leerkassettenvergütung”) und neuerdings auch für Speichermedien. Der Zweck ist jedoch der Gleiche: Die pauschale Abgabe wird unter allen Urhebern aufgeteilt, die sich dafür anmelden.

Ihr werdet es vielleicht schon bemerkt haben: So ganz lässt sich dieses Konzept nicht auf elektronische Daten übertragen. Das Vervielfältigen von Computerprogrammen beispielsweise fällt ebenfalls aus dem Recht zur Privatkopie heraus. Warum? Allein deshalb schon, weil man nicht nur einen Teil davon kopieren kann. Selbiges gilt auch für Ebooks und digitale Filme und Musik, auch wenn das offensichtlich immer noch Streitthemen sind. Doch sie alle können ohne viel Aufwand beliebig oft im Ganzen kopiert werden – während sich niemand in den Copyshop stellen und Seite für Seite ein gesamtes Buch kopieren wird, allein aus Kostengründen schon nicht. Dank der Wunder der Technik genügt für elektronische Medien jedoch ein einziger Klick, und man erhält damit sogar ein besseres Ergebnis.

Ja was denn jetzt?

Ob über iTunes oder Kindle – die Daten, die man herunterlädt, zählen deshalb nicht als Eigentum. Auch der Händler darf sie nicht beliebig vervielfältigen. Er erhält das Recht zur Distribution und gibt die Nutzungslizenz an den Endkunden weiter.

Bedeutet das, dass euch Apple oder Amazon einfach die Lizenz kündigen können und ihr eure bezahlten Inhalte verliert? Keineswegs. Mit dem Kauf, den ihr tätigt, seid ihr mit dem Händler einen bindenden Vertrag eingegangen. Nehmt euch einfach die Zeit, die Nutzungsbedingungen (hier für Kindle) zu lesen. Euer Händler wird kaum ohne triftigen Grund das Risiko eingehen, seine Kunden zu vergraulen, indem er willkürlich eure Daten löscht.

Festplattenabgabe

Ähnlich wie es bisher schon für Speichermedien wie USB-Sticks und Speicherkarten gilt, wird nun auch über eine Vergütung für alle Festplatten, ob in Computern oder Handys, diskutiert. Der Gedanke dahinter ist einfach: Die “Leerkassettenvergütung” soll weiter auf digitale Medien ausgedehnt werden, um Künstlern ihr Einkommen zu sichern, da sich aus der Privatkopie ein regelrechtes Netzwerk entwickelt hat. Was das angeht, ist man sich offensichtlich einig. Debattiert wird bisher offensichtlich vor allem, wer die Kosten dafür tragen soll. Da es europarechtswidrig ist, auch Personen zu besteuern, die gar keine Leermedien kaufen, muss die Abgabe irgendwie an den Kauf gekoppelt und damit über den Handel gespielt werden.

Die Folge wird vermutlich sein, dass sämtliche Geräte, die über eine Festplatte verfügen, sowie multimediataugliche Mobiltielefone ein wenig teurer werden. Andererseits würde die Festplattenabgabe aber auch eine Rechtssicherheit für den Endkunden bedeuten, denn Privatkopien von Filmen, Musik und mehr auf Computern wären damit zutlässig.

Für mehr Infos findet ihr hier eine gute Zusammenfassung von den Österreichischen Verwertungsgesellschaften.

Warum sollte mich das kümmern?

Stellt euch einmal vor, ihr geht ein Jahr lang eurem alltäglichen Beruf nach. Am Ende des Jahres erklärt euch euer Vorgesetzter, dass das alles wunderbar gelaufen ist, ihr gute Arbeit geleistet habt und jeder euer Produkt haben wollte – und weil ihr so toll wart, zahlt er euch nur ein Drittel von eurem Gehalt. Motiviert nicht gerade zum Weitermachen, oder?

Willkommen in der Welt der Künstler und ihrer Raubkopien. Geklaut wird so ziemlich alles – auch ich muss ständig dagegen ankämpfen, was zugegebenermaßen nicht nur eine finanzielle Sache ist, sondern außerdem extrem ärgerlich und mühsam. Da ich nicht durch einen Verlag vertreten werde, geht auch das nur auf meine eigenen Kosten.

Das soll jetzt kein Aufruf für Mitleid sein (aber falls ihr mir etwas spenden wollt, will ich natürlich niemanden davon abhalten …). Was ich euch aufzeigen möchte, ist vielmehr eine einfache Rechnung: Niemand möchte Zeit (und Geld) in eine Arbeit investieren, die sich nicht rechnet. Gerade hier in Österreich, wo die künstlerische Szene zwar floriert, doch hauptsächlich aus kleinen Filmstudios, Musikern und Autoren besteht, können Raubkopien daher wirklich existenzbedrohend werden.

Im Endeffekt bedeutet das, dass durch geringere Verkäufe auch das Angebot zurückgehen wird, was dann sehr wohl auch den Endkunden treffen wird.

Gratis Ebooks

Gerade im Bereich der Indie-Autoren ist das Bücherklauen nicht nur schädlich, sondern auch absolut unnötig. Einmal ehrlich: Kindle-Autoren bieten ihre Bücher meistens im Bereich zwischen 1 und 5 Euro an. Es gibt Leseproben sowohl auf Amazon als auch zum Testlesen auf dem Kindle, mit denen man herausfinden kann, ob einem deren Arbeit zusagt.

Abgesehen davon bietet Amazon seinen Autoren vor allem eine Werbemaßnahme an: Gratis-TagePro Quartal und Titel stehen dem Autor fünf davon zur Verfügung. Und die meisten nutzen diese auch aus – ich bin da keine Ausnahme. Das bedeutet, dass ihr diese Bücher ganz legal gratis bekommt und dabei auch noch die Autoren unterstützt … ihr braucht nur eventuell ein wenig Geduld.

Es gibt außerdem eine ganze Reihe an Websiten, die sich darauf spezialisiert haben, herauszufinden, welche Ebooks gerade gratis angeboten werden. Mein Favorit ist dabei www.xtme.de, die nicht nur fleißig Beschreibungen und Meinungen zu den Büchern abgeben, sondern auch so freundlich sind, auf Autorenwebsites usw. zu verlinken.
Andere wären ebookninja.defree2read.de und www.bestebookfinder.de.

Also – bleibt fair und unterstützt eure Autoren. Sie haben es nötig!